Wer auf einer Ampelkreuzung lange warten muss, darf nur sehr vorsichtig weiterfahren. Das gilt zum Beispiel für den Fall, dass ein Autofahrer bei Grün in eine Kreuzung hineinfährt, dort aufgrund von abbiegendem Verkehr aber warten muss, bis auch der Verkehr von der Seite wieder einsetzt. In einer solchen Situation darf er nur mit großer Rücksichtnahme wieder anfahren, und nur, wenn eine Kollision ausgeschlossen ist, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 7 U 22/16) hervorgeht.