Wer falsch blinkt, wird auch bei Vorfahrt nach einem Unfall zur Mithaftung herangezogen, urteilte das Landgericht Saarbrücken (Az.: 13 S 64/15). Der Fall: Ein Autofahrer fuhr auf einer vorfahrtsberechtigten Straße und blinkte rechts. Das nahm ein weiterer Fahrer in einer von rechts kommenden Nebenstraße zum Anlass abzubiegen. Die Autos stießen zusammen, da der Blinkende geradeaus weiterfuhr.