Individualisierungen müssen abgenommen werden. Das kann manchmal recht teuer werden

    Immer mehr vor allem junge Fahrer möchten ihre Autos individualisieren. Doch Zubehörteile wie ein Sportfahrwerk und bestimmte ­Radreifenkom­binationen dürfen nicht ohne Weiteres am Auto montiert werden, sagt Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS. Da derartige Änderungen Einfluss auf die Betriebssicherheit des Fahrzeugs haben können, unterliegen solche Teile einem entsprechenden Genehmigungsverfahren. Im Idealfall ist der spezifische Anbaufall über ein Prüfzeugnis (EG-Typgenehmigung, ABE oder ein Teilegutachten) überprüft und legitimiert. Aus den Prüfzeugnissen geht hervor, ob eine Änderungsabnahme durch einen Prüfingenieur durchzuführen ist oder eventuell darauf verzichtet werden kann. Je nach Organisation und Aufwand werden zwischen 30 und 55 Euro fällig. Die Änderungen müssen nicht in jedem Fall direkt gebührenpflichtig in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, oft reicht es, bis zur nächsten Ummeldung zu warten.

    Liegt nur ein Festigkeitsnachweis oder ein Materialgutachten vor, wird eine Einzelfallbegutachtung nötig, bei der über die Zulässigkeit der Änderung und über die Gültigkeit der Betriebserlaubnis entschieden wird. Die Kosten dafür hängen vom Arbeitsaufwand ab, liegen aber immer deutlich höher als bei Änderungsabnahmen. Nötig kann eine solche Einzelfallabnahme auch werden, wenn einzelne Teile mit bestehender Typgenehmigung kombiniert werden sollen.