Wer bei einer Panne nicht ein teures Abschleppunternehmen bezahlen möchte, sondern ein anderes Fahrzeug zu Hilfe nehmen möchte, hat einiges zu beachten. So sollte das Zugfahrzeug nicht wesentlich kleiner und leichter sein, als das abzuschleppende Auto, sagt Hans Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: Vorher nachsehen sollte man auch, ob das eigene Auto überhaupt gezogen werden darf – bei Automatikfahrzeugen und Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb können beispielsweise Getriebeschäden auftreten. Abgeschleppt werden dürfen nur Pannenfahrzeuge, nicht aber abgemeldete Autos – etwa für die Fahrt zum Schrottplatz. Zudem sollte die Schleppstrecke möglichst kurz sein und auf direktem Weg zur nächsten Werkstatt führen. Über die Autobahn darf man nicht fahren. Wer auf der Fernstraße liegen bleibt und sich von dort abschleppen lässt, muss die nächstmögliche Ausfahrt wählen.

    Nun zum Vorgang selbst: Bei dem havarierten Fahrzeug schaltet man die Zündung ein, damit das Lenkradschloss nicht einrastet, und nimmt den Gang heraus. Dass hier trotzdem jemand am Steuer sitzen muss, ist selbstverständlich – einen Führerschein braucht derjenige nicht zwingend.­ Schneller als 30 km/h sollte man nicht fahren, damit dem Insassen des hinteren Autos im Notfall genug Zeit zum Reagieren bleibt. Denn bei ausgeschaltetem Motor sind Servolenkung und Bremskraftverstärker nicht aktiv. 50 km/h sind maximal erlaubt. Der Fahrer des Zugfahrzeugs sollte plötzliche Bremsmanöver vermeiden. Der Lenker des Pannenfahrzeugs sollte durch dosierten Einsatz der Bremse den Zug möglichst gestreckt halten.

    Abgeschleppt werden kann ent­weder mit Seil oder Stange, wobei letztere den Vorteil hat, dass das Pannenauto nicht direkt auf das Heck des Voranfahrenden aufprallen kann. Beide müssen auf das Gewicht des Pannenfahrzeugs zugelassen sein. Befestigt werden sie an den dafür vorgesehenen Abschlepp­ösen – nicht etwa an der Stoßstange. Egal welche Verbindung man nutzt, sie darf nicht länger als fünf Meter sein und muss in der Mitte mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet werden. Zusätzlich wird an beiden Fahrzeugen die Warnblinkanlage eingeschaltet. Nachts sind für das hintere Fahrzeug außerdem funktionierende Schlussleuchten vorgeschrieben.