Wer als Autofahrer eine Situation falsch einschätzt und übereilt reagiert, kann nach einem Unfall keinen Schadenersatz verlangen. Das lässt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Schwarzenbek (Az.: 2 C 679/14) herauslesen, auf das der ADAC hinweist. Im konkreten Fall wollte ein Autofahrer links in eine Einfahrt abbiegen und blinkte. Ein entgegenkommender Autofahrer vermutete, dass der Abbiegende nicht warten und ihm damit die Vorfahrt nehmen würde. Nur deshalb wich er rechts auf den Bürgersteig aus. Dabei beschädigte er sein Auto und verlangte Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung. Das wurde abgelehnt.