Im Halteverbot oder direkt vor einer Einfahrt:Wer falsch parkt, findet sein Fahrzeug schnell auf dem Abschlepper wieder. Doch wenn man zurückkommt und sein Auto aufgeladen auf dem Lkw sieht, muss der Abschlepper ihn nicht abladen, oder? „Nein, muss er nicht“,, sagt Verkehrsrechtsexperte Frank Häcker, Verkehrsrechtsexperte aus Aschaffenburg: „Der Unternehmer hat in dem Fall ein Pfandrecht.“ Können also die Abschleppkosten vom Falschparker nicht vor Ort beglichen werden, darf der Abschlepper den Wagen auf seinen Hofmitnehmen. Wer kein Bargeld dabei hat, kann sich eventuell vom Abschleppfahrer mitnehmen lassen und auf dessen Betriebsgelände mit Karte zahlen und sich die Zahlung quittieren lassen.