Wer mit dem Auto rückwärtsfährt, muss laut Straßenverkehrsordnung eine besondere Sorgfalt an den Tag legen. Verursacht der Autofahrer einen Unfall, bekommt er unter Umständen einen Teil der Schuld zugesprochen, selbst wenn er eigentlich Vorfahrt gehabt hätte, warnt die R+V-Versicherung. Zusätzlich muss er mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Wer auf der Autobahn zurücksetzt, dem drohen sogar bis zu 290 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Dann doch lieber bis zur nächsten Ausfahrt weiterfahren.