Mit den tiefen Temperaturen gelten weitere Regeln. Falsches Verhalten kann teuer werden

Wenn in den nächsten Tagen und Wochen vermehrt Schnee auf die Straßen rieselt, müssen Autofahrer besonders vorsichtig unterwegs sein. Und ein paar zusätzliche Regeln beherzigen.

Selbstverständlich sollte eine ­geeignete Winterausrüstung vorhanden sein. Die Straßenverkehrsordnung schreibt für Pkw der Witterung entsprechende Reifen vor – in der kalten Jahreszeit sollten daher Winterreifen aufgezogen sein. Ist das nicht der Fall, drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Bei Behinderung des Verkehrs werden zusätzlich 20 Euro fällig, bei Gefährdung steigt das Bußgeld auf 100 Euro, bei einem Unfall auf 120 Euro. Auch die Versicherung kann bei einem selbstverschuldeten Unfall mit falschen Reifen Ärger machen. Auf ­bestimmten Strecken können neben Winterreifen auch Schneeketten vorgeschrieben sein. Selbst Allradfahrzeuge müssen dann an mindestens einer ­Antriebsachse Ketten aufziehen – sonst droht dem Fahrer ein Verwarnungsgeld.

Damit freie Sicht gewährleistet ist, muss das Scheibenwaschwasser ein Frostschutzmittel enthalten – andernfalls drohen Bußgelder ab zehn Euro. Gleiches gilt, wenn bei Minustemperaturen nicht alle Scheiben freigekratzt, sondern nur mit einem kleinen Guckloch versehen werden. Ebenfalls von Schnee befreit sein müssen Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten. Selbst vom Autodach muss die weiße Pracht entfernt werden, andernfalls können 25 Euro fällig werden. Fast ein Schnäppchen ist hingegen das Fahren mit verschneitem Kennzeichen: das kostet lediglich 5 Euro. Zu den winterspezifischen Verkehrssünden zählt auch das Warmlaufenlassen des ­Motors. Dafür werden zehn Euro fällig.

Zu Streit führen im Winter immer wieder verschneite Verkehrsschilder. In der Regel haben Autofahrer mit ­diesem Einwand vor Gericht aber keine Chance. Selbst bei starkem Schneefall wird man sich kaum damit heraus­reden können, dass Verkehrszeichen nicht erkennbar waren. Das gilt vor ­allem für solche, die schon durch ihre Form eindeutig zu identifizieren sind, wie beispielsweise Stopp- oder Vorfahrtsschilder. Diese müssen immer ­beachtet werde, sonst droht ein Bußgeld. Kein Verbot, sondern ein Gebot: Schneeräumdiensten und Streuwagen immer die Vorfahrt lassen und aus­reichend Abstand halten. Denn sie machen den Weg frei. sp-x