Es ist ein verbreiteter Irrglaube: Bei Halteverbotsschildern dürfen nur die Vorderräder des Autos nicht in der Verbotszone stehen. „Maßgeblich ist die Front des Autos“, erklärt Verkehrsrechtsexperte Frank Häcker. Die Spitze des Fahrzeugs darf die gedachte Linie, die vom Verbotsschild senkrecht zum Gehweg verläuft, nicht überschreiten. Die Mitarbeiter vom Ordnungsamt messen zwar kaum auf den Zentimeter genau. Wer kein Bußgeld riskieren will, hält sich besser an die Vorgabe.