„So kann ich Sie nicht mehr auf die Straße lassen.“ Sagt ein Kfz-Meister diesen Satz, sollten sich Autofahrer zwar genau überlegen, ob sie ohne Reparatur vom Werkstatt-Parkplatz fahren. Festhalten darf sie der Meister aber nicht. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Die Die Werkstatt darf das Auto nicht gegen den Willen des Besitzers behalten, „auch wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist“, sagt Constantin Hack, ACE. Der Fahrer muss sich vor der Fahrt von der Sicherheit seines Wagens überzeugen und trägt die Verantwortung. Die Werkstatt hat nur eine Mitteilungspflicht. Dazu zählen Hinweise auf schwere Mängel, die die Betriebssicherheit des Autos gefährden.

Nur bei säumigen Kunden darf die Werkstatt das Auto vorübergehend einbehalten. Diese hat in der Regel ein „Werkunternehmerpfandrecht“, erläutert Hack. Bis zur Zahlung der fälligen Rechnungssumme muss das Auto dann als Pfand in der Werkstatt stehen bleiben. Dabei kommt es aber auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Hack: „Wegen zehn Euro darf nicht das ganze Fahrzeug einbehalten werden.“