Verkehrszeichen treten in vielen Varianten auf, nicht alle müssen befolgt werden. Zeichen, die auf den Straßenbelag gemalt wurden, sind nicht in jedem Fall wirksam. „Ein auf die Straße gemaltes Tempo-30-Schild ist für sich allein nichts wert“, sagt Frank Häcker von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Die Geschwindigkeitsbegrenzung müsse durch ein Schild angeordnet werden.