Wer an einen Unfallort kommt, ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Andernfalls machen sich Verkehrsteilnehmer unter Umständen strafbar, warnt der Auto Club Europa. Unterlassene Hilfeleistung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Für ungewollt zugefügte Verletzungen wie zum Beispiel einen Rippenbruch bei der Herzdruckmassage kann ein Ersthelfer nicht haftbar gemacht werden.