Werden Stellplatzbegrenzungen nicht eingehalten, kann laut ACE Schadenersatz drohen

Die Autos werden stetig länger und breiter, doch Parkhäuser wachsen nicht mit. Dennoch kann es für Autofahrer rechtliche Konsequenzen haben, wenn sie ihr Fahrzeug im Parkhaus so abstellen, dass es über die Stellplatzbegrenzung ragt. Laut dem Auto Club Europa (ACE) können sogar Schadenersatzansprüche auf den Fahrer zukommen. Das gilt zum Beispiel, wenn ein anderer Fahrer wegen des überstehenden Autos nicht ausparken kann, deshalb einen Termin versäumt und finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Rein rechtlich handelt es sich laut ACE um eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Fahrzeug nicht in den Markierungen steht. Es könne auch abgeschleppt werden.

Dabei könne sowohl der Betreiber des Parkhauses tätig werden, als auch ein Verkehrsteilnehmer, der sich behindert fühlt. Wer den Abschlepper ruft, müsse jedoch in Vorleistung treten. Neben dem Parken kann auch das Fahren in Parkhäusern zur Herausforderung werden. Und es kann durch zu enge Durchfahrten oder zu steile Rampenwinkel zu Schäden kommen. Ob hier der Parkhausbetreiber haftet, sei eine Frage des Einzelfalls, so der ACE. So müsse das Parkhaus bestimmte Standards erfüllen, und der Betreiber muss vor engen Durchfahrten und ähnlichen Risiken warnen. Andererseits könne auch den Geschädigten ein Verschulden treffen. Je nach Situation vor Ort und Verhalten des Fahrers könne ihn auch die alleinige Schuld treffen, wenn er die Gefahr hätte erkennen können. In jedem Fall ist ein etwaiger Schaden dem Parkhausbetreiber anzuzeigen.