Auf Autobahnen darf man sein Fahrzeug nur in absoluten Ausnahmefällen verlassen. In einem Fall wollte ein Fahrer nach einem staubedingten Auffahrunfall auf der Mittelspur die Schäden begutachten. Als ein weiteres Fahrzeug auf die kollidierten Wagen auffuhr, wurde er eingequetscht und schwer verletzt. Wegen leichtsinnigen Verhaltens sprach das Oberlandesgericht Karlsruhe dem Opfer eine 20-prozentige Mithaftung zu (Az.: 1 U 136/12).