Welche Autobahn-Gebühr in welchem Land gilt, sollte man vor dem Urlaub erfragen

Wer im Ausland Auto fährt, sollte sich rechtzeitig über die dortigen Mautregeln informieren. Denn in zahlreichen Ländern fällt bei der Fahrt auf Autobahnen eine Gebühr an. Wer diese nicht zahlt, wird unter Umständen erst recht zur Kasse gebeten.

In neun EU-Ländern gibt es laut ADAC eine streckenbezogene Maut, bei der sich die Höhe des zu zahlenden Betrags an den zurückgelegten Kilometern bemisst. Dazu zählen Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien. Keine Rolle spielt die Fahrleistung in Ländern mit Vignetten-System; ein solches gilt in den acht Staaten Bulgarien, Österreich, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Bei der Ein- oder Ausfahrt auf die oder von der Schnellstraße muss ebenfalls in mehreren Ländern gezahlt werden – nämlich in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Norwegen, Serbien, in der Türkei und in Weißrussland. In einigen Fällen betrifft das allerdings nicht das komplette Autobahnnetz, sondern nur bestimmte Abschnitte. Eine Gebühr für die Nutzung von Brücken, Pässen oder Tunneln ist beispielsweise in Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark oder Schweden zu entrichten.

Wer die Maut jedoch nicht zahlt, der muss dem Automobilclub zufolge mit teils drastischen Strafen rechnen. So werden zum Beispiel in Slowenien bis zu 800 Euro fällig, in der Slowakei immerhin jeweils das 50-Fache einer Zehntages-Vignette.