Regelmäßig werden am 1. Mai Autos beschädigt. Nur in jedem fünften Fall von Vandalismus kann die Polizei jedoch den Schuldigen feststellen. Was sie im Schadensfall wissen sollten.

Bei Demonstrationen zum 1. Mai werden regelmäßig Autos beschädigt. Nur in jedem fünften Fall von Vandalismus kann die Polizei den Schuldigen feststellen. Gelingt das nicht, bleibt ein ausschließlich haftpflichtversicherter Fahrzeughalter auf den Kosten sitzen. Ist eine Teilkaskoversicherung vorhanden, kommt diese für eingeschlagene Scheiben auf. Auch in Extremfällen wie Brandstiftung zahlt die Assekuranz, wie die Cosmos Direkt bestätigt. Sicher geht auf jeden Fall, wer seinen Wagen abseits der Demonstrationswege abstellt und die Krawallviertel meidet.