Wird nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Ersatzfahrzeug angemietet, bezahlt diese für gewöhnlich das niedrigste verfügbare Angebot. In einigen Fällen muss sie höhere Tarife akzeptieren – z.B., wenn das Unfallopfer in extremer Eile ist. So urteilte das Amtsgerichts Naumburg (Az.: 12 C 175/13). Im konkreten Fall habe eine Eil- und Notsituation vorgelegen.