Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Pkw-Fahrer, der einem Motorradfahrer absichtlich ins Heck gefahren war, nicht wegen gefährlicher, sondern wegen einfacher Körperverletzung verurteilt wird (Az. 4 StR 453/13). „Es hätte unmittelbarer Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper vorliegen müssen, damit die Straftat als gefährliche Körperverletzung gewertet werden kann“, sagt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline.