Wer geblitzt worden ist, fiebert oft der Drei-Monats-Grenze entgegen: Viele Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren nach diesem Zeitraum. Allerdings kann sich diese Frist schon durch formale Kleinigkeiten verlängern.

Und zwar nicht nur dadurch, dass man einen sogenannten Anhörungsbogen zugeschickt bekommt, auf dem man sich zu dem Vorfall äußern kann. Auch innerbehördliche Vorgänge können die Verjährungsfrist verlängern. „Druckt die Behörde einen Anhörungsbogen aus, gilt dies bereits als Unterbrechung, danach beginnt die Frist erneut“, sagt Andreas Tepe vom Versicherer R+V24. Natürlich verlängert auch die Zustellung des Bußgeldbescheides den Verjährungszeitraum.

Kommt es direkt nach dem Verstoß zu einer Befragung durch die Polizei, empfehlen Rechtsexperten der Arag-Versicherung, möglichst wenig zu sagen. Schnell kann aus einer vermeintlich guten Ausrede für überhöhte Geschwindigkeit ein rechtlich verwertbarer Beweis für vorsätzliches Handeln werden, der die zu erwartende Geldbuße empfindlich steigern kann.