Auch bei Notfallstopps auf der Autobahn muss ein Fahrzeug per Warndreieck abgesichert werden. Bei einem Unfall haftet der Fahrer ansonsten mit, entschied das OLG Hamm. Ein Lkw-Fahrer hatte an der Autobahn gestoppt, weil er sich übergeben musste. Er schaltete Warnblinker ein, stellte aber kein Warndreieck auf. Ein anderer Lkw-Fahrer streifte das Fahrzeug. Dessen Versicherung zahlte nur die Hälfte des Schadens. Zu Recht, so das Gericht.