Verbraucht ein Neuwagen deutlich mehr als im Verkaufsprospekt versprochen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder einen Preisabschlag verlangen. Als Grenze sehen Gerichte einen Mehrverbrauch von zehn Prozent an. Im konkreten Fall hatte ein Kunde einen Neuwagen gekauft, der statt der versprochenen 7,9 Liter auf 100 Kilometern jedoch 9,3 Liter verbrauchte. Der Kunde verlangte daraufhin Nachbesserung; die drei Versuche des Autohauses blieben jedoch erfolglos. Das Landgericht Detmold sprach dem Kunden daraufhin das Recht zur Minderung des Kaufpreises zu. Alternativ hätte er vom Kaufvertrag zurücktreten können. Entscheidend ist neben dem Überschreiten der Zehn-Prozent-Grenze auch, dass die Möglichkeit zur Nachbesserung gewährt wurde.