Selbst wenig genutzten Exemplaren haben UV-Licht, Hitze, Feuchtigkeit und Ozon nach acht Jahren so stark zugesetzt, dass die Gummimischung hart und spröde wird.

In der Regel muss ein Reifen wegen abgefahrenen Profils gewechselt werden. Es gibt aber auch unabhängig vom Verschleiß eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum, das nicht überschritten werden sollte. Unbenutzte Pneus dürfen fünf Jahre lang als Neureifen verkauft werden. Bei sachgerechter Lagerung sind laut Hersteller Dunlop in diesem Zeitraum keine Qualitätseinbußen zu befürchten. Findige Kunden können jedoch unter Umständen einen Preisabschlag aushandeln, vor allem, wenn es sich um ein nicht mehr aktuelles Modell handelt. Zu erkennen ist das Produktionsdatum an der vierstelligen DOT-Nummer auf der Flanke. Sie zeigt Herstellungswoche und –jahr an. 2413 etwa steht für die 24. Woche 2013.

Zur Altersobergrenze eines genutzten Reifens macht der Gesetzgeber lediglich eine Vorgabe: Bei Anhängern mit einer 100-km/h-Zulassung darf er nicht älter als sechs Jahre sein. Das wird auch im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft.

Ein Reifenalter von acht Jahren gilt unter Experten als Obergrenze. Selbst wenig genutzten Exemplaren haben UV-Licht, Hitze, Feuchtigkeit und Ozon dann so stark zugesetzt, dass die Gummimischung hart und spröde wird. Auch bei jungen Pneus gelten die üblichen Ausschlusskriterien für den Einsatz. Die Profiltiefe darf per Gesetz nicht unter 1,6 Millimeter sinken. Allerdings ist der Zustand dann so schlecht, dass schon deutlich früher gewechselt werden sollte. Bei Sommerreifen ab drei Millimetern, bei Winterreifen ab vier Millimetern Restprofil.