Das Europa-Parlament und der EU-Ministerrat haben der verpflichtenden Einführung des Antiblockiersystems (ABS) bei Motorrädern formell zugestimmt. Damit müssen alle Maschinen mit über 125 ccm Hubraum, deren Typenzulassung ab Januar 2016 erfolgt, mit dem System ausgestattet sein. Ab Januar 2017 gilt die Regelung für alle neu zugelassenen Motorräder über 125 ccm. Kleinere Zweiräder ab 50 ccm benötigen entweder ein Antiblockiersystem oder ein sogenanntes kombiniertes Bremssystem.