Am 19. Januar 2013 tritt ein überarbeitetes Fahrerlaubnisrecht in Kraft. Der “Lappen“ bekommt ein Verfallsdatum

Ob rosa Lappen, graue Pappe oder weiße Plastikkarte: Im Gegensatz zum Personalausweis waren Führerscheine bisher ein Leben lang gültig. Das ändert sich am 19. Januar 2013 mit der Umsetzung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie. Fahrlizenzen, die ab diesem Stichtag ausgestellt werden, laufen nach 15 Jahren ab und müssen getauscht werden. So will die Politik unter anderem sicherstellen, dass Name und Passfoto auf dem neuesten Stand sind.

Diese Neuerung betrifft auch langjährige Führerscheinbesitzer, die Ersatz für ein gestohlenes oder verbummeltes Dokument benötigen. Oder die ihren alten Führerschein gegen die neueste Version der Plastikkarte eintauschen wollen - was sie bis 2033 ohnehin machen müssen. Denn bis dahin sind alle vormals unbefristeten Führerscheine erstmals zu tauschen, verlangt die neue Richtlinie. Der Umtausch sei ein reiner Verwaltungsakt, betont das Bundesverkehrsministerium, ein Gesundheitscheck oder erneute Fahrprüfungen würden dafür nicht verlangt. Allerdings fallen Gebühren an.

Neben der Einführung eines Ablaufdatums für den Führerschein werden einzelne Führerscheinklassen EU-weit auf einen Nenner gebracht. Fahrer müssen aber nicht fürchten, dadurch in ihren bisherigen Rechten beschnitten zu werden.

"Die meisten Änderungen sind nur für Führerscheinbewerber relevant, die das Dokument ab dem 19. Januar 2013 ausgehändigt bekommen", sagt Gerhard von Bressensdorf. "Bei älteren Exemplaren bleibt die erteilte Fahrerlaubnis in vollem Umfang erhalten", erklärt der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). Das heißt: Wer zum Beispiel schon einen Pkw-Führerschein in der Tasche hat, darf damit weiterhin Trikes oder dreirädrige Großroller fahren. Alle anderen brauchen dafür nach dem Stichtag einen Motorradführerschein.

In den Fahrerlaubnisklassen für motorisierte Zweiräder stehen laut dem TÜV Nord die meisten Neuerungen an. So verschmelzen in der neuen Klasse AM die Klasse M für höchstens 45 km/h schnelle Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und die Klasse S für vergleichbar motorisierte Kraftfahrzeuge mit drei und vier Rädern. Das Mindestalter bleibt bei 16 Jahren.

Außerdem gibt es die AM-Freigabe wie zuvor die alte Moped-Klasse zum Pkw-Führerschein (Klasse B) immer dazu. Das ist wichtig für künftige Autofahrer, die einen kleinen Motorroller als Zweitfahrzeug nutzen wollen. Bevorzugen Jugendliche ab 16 Jahren ein Leichtkraftrad mit höchstens 125 Kubikzentimetern Hubraum und 15 PS oder ein bis zu 20 PS starkes Dreirad, brauchen sie dafür die Klasse A1. Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h bis zum 18. Lebensjahr fällt in dieser Klasse weg.

Die alte Klasse A mit dem Zusatz "beschränkt" für den Einstieg in die Motorradwelt wird durch die Klasse A2 ersetzt. Der Vorteil: Fahranfänger dürfen damit stärkere Maschinen fahren, die Leistungsbeschränkung wird von 34 PS auf 48 PS angehoben. Außerdem können A1-Besitzer nach zwei Jahren nur durch eine praktische Prüfung die A2-Lizenz für Motorräder bekommen - die Theorieprüfung entfällt dann. Der Nachteil: Motorrad-Novizen mit dem A2-Führerschein gelangen nicht mehr automatisch nach zwei Jahren in die Klasse A ohne Leistungsbeschränkung, sondern müssen dafür eine weitere Fahrprüfung absolvieren.

Wer noch vor dem 19. Januar 2013 den Motorradführerschein der Klasse A beschränkt ausgehändigt bekommt oder schon besitzt, hat Glück. Denn in diesem Fall profitiert der Biker-Nachwuchs von der neuen 48-PS-Leistungsgrenze und rutscht trotzdem noch nach zwei Jahren prüfungsfrei in die Klasse A. Der Direkteinstieg in die unbeschränkte Motorradklasse wird künftig etwas früher möglich sein als bisher, das Mindestalter sinkt von 25 auf 24 Jahre.

Für angehende Autofahrer sind Trikes zwar bald ohne zusätzlichen Motorradführerschein tabu. Dafür wird ihnen das Leben erleichtert, wenn sie mal mit dem Wagen einen Anhänger ziehen wollen. Die Lizenz der Klasse B reicht dank vereinfachter und gelockerter Regeln künftig ohne weitere Einschränkungen für mehr als 750 Kilogramm schwere Anhänger, solange das zulässige Gesamtgewicht der Zugkombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Wer ein paar Extra-Fahrstunden nimmt, kann diesen Wert auf 4,25 Tonnen erweitern. "Das ist vor allem für das Ziehen von Wohnwagen interessant", so von Bressensdorf. Auf dem Führerscheindokument wird dann zur Klasse B die Schlüsselnummer 96 hinzugefügt. Weitere Möglichkeiten ergeben sich mit der bekannten Klasse BE: Sie beschränkt lediglich das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auf 3,5 Tonnen.

Weitere Änderungen betreffen die Lizenzen für Lastwagen und Busse: Für die Lkw-Klassen C und CE steigt das Mindestalter von 18 auf 21 Jahre, für den Busführerschein (Klasse D) von 21 auf 24 Jahre. Nur für ausgebildete Berufskraftfahrer oder Fahrer mit einer speziellen Qualifikation gibt es Ausnahmen: Sie dürfen in Brummis und Bussen schon früher ans Steuer.