Seit dem 1. Januar 2013 müssen in Frankreich Motorradfahrer reflektierende Kleidung am Oberkörper tragen. Eine neue Verordnung sieht vor, dass bei einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 Quadratzentimeter auf der Kleidung aus entsprechendem Material bestehen müssen. Ein Verstoß gegen die Tragepflicht wird mit 68 Euro Buße geahndet. Zulässig ist auch eine zusätzliche Armbinde in der ausreichenden Größe. Das Material muss außerdem nur in der Nacht reflektieren. Bestimmte Farben schreiben die französischen Behörden nicht vor.