Für den Lack von Autos stellen Böller und herumfliegende Raketen-Überreste eine Gefahr dar. Der beste Ort, sein Fahrzeug in der Nacht des Jahreswechsels zu parken, ist deshalb eine Garage, ein Carport oder ein Parkhaus. Laternenparker sollten ihren Pkw nicht in Anwohnerstraßen oder in der Nähe von Kneipen und Bars abstellen, wo eine erhöhte Gefahr für Beschädigungen besteht.

Wer sein Fahrzeug im Freien lässt, muss aber nicht gleich ans Schlimmste denken, wenn er am Neujahrsmorgen Schmauchspuren am Auto entdeckt. Schäden durch Feuerwerkskörper können in den meisten Fällen selbst ausgebessert werden. Selten richten ausgebrannte Raketen und andere Knaller größeres Unheil an. Reste von Schwarzpulver lassen sich meist durch eine gründliche Wäsche beseitigen. Hartnäckigen Spuren und leichte Verbrennungen in der Lackoberfläche kann man mit einer hochwertigen Politur entgegenwirken. Die Fahrt zur Lackiererei ist zum Beispiel erst angesagt, wenn eine Rakete das Auto direkt nach dem Start getroffen hat.

Schadenersatz muss grundsätzlich der Verursacher leisten. Doch diese Personen zu ermitteln, ist im Trubel der Feiern oft schwierig. Je nach Vertrag springt dann die Voll- oder Teilkaskoversicherung ein. Eigner von Cabrios mit Stoffdächern sollten an Silvester Vorsicht walten lassen. Im Normalfall zahlt deren Teilkasko-Versicherung Schäden am Stoffdach durch glimmende Raketenreste nämlich nicht.