Eine Glosse von Wiebke Langhinrichs

Eine prima Idee, der sogenannte Modellversuch "Führerschein ab 17", der es seit fast zwei Jahren bundesweit Fahranfängern ermöglicht, schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen.

Und der es wiederum mir als Mutter ermöglicht hat, in diesem Jahr auf alle Anfragen von Verwandten und Freunden bezüglich der Wunschliste meiner Tochter zu Weihnachten endlich mal ad hoc - wenn auch recht monoton - eine Antwort parat zu haben: "Am besten eine Fahrstunde."

Meine Tochter ist jetzt 17 Jahre alt. Die Jüngste in ihrer Klasse, aber auch eine der Letzten, wenn es darum geht, den Autoführerschein zu machen. Laura, Alina, Jacki und ganz sicher noch ein weiteres Dutzend ihrer Klassenkameraden kurven schon mit Papas oder Mamas Auto durch die Gegend - auf dem Beifahrersitz: Papa oder Mama. Begleitetes Fahren heißt das. Und es ist eine der Bedingungen für die begehrte Pappe, Pardon: Plastikkarte ab 17.

Ein ganz kleines Problem kommt meiner Tochter auf dem Weg zum Gefühl von Freiheit in die Quere. Um es mal mit dem Melitta-Mann - oder war es der Nescafé-Italiener? - auszudrücken: "Isch habe gar kein Auto." Und viel schlimmer: "Ich habe noch nicht einmal einen Führerschein!" Das ist die Wahrheit. Ich habe nie einen Führerschein gemacht, nie die Notwendigkeit gesehen. Womöglich wäre ich aufgrund meiner ewigen Zerstreutheit eh kein guter Autofahrer. Also ist es wohl besser so.

Nicht aber für meine Tochter. Da wir in einem Zweipersonenhaushalt leben, bietet sich im kommenden Dreivierteljahr für das arme Kind keine Möglichkeit des begleiteten Fahrens an. Wer soll sie nur auf ihren dringenden Autofahrten in die Volljährigkeit begleiten?

Oma oder Opa? Fehlanzeige. Die Familie mütterlicherseits bewegt sich, man könnte fast schon sagen: traditionell, autofrei durchs Leben. Auch aus dem Freundeskreis der bald fahrtüchtigen 17-Jährigen kann niemand als Begleitperson amtlich eingetragen werden: alle viel zu jung. Die Begleitung muss, weitere Bedingung, älter als 30 Jahre sein und den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen. Insgeheim weiß ich jemanden, der für den Job infrage käme. Der Weihnachtsmann ist es nicht. Könnte aber sein, dass er dies hier liest und sich zu Weihnachten freiwillig meldet.