Millionen Christbäume werden in diesen Tagen verkauft und die meisten irgendwie auf dem Auto oder darin transportiert. Dabei sind einige Regeln zu beachten. Denn das bloße Anbinden am Dach kann gefährlich und ein Verstoß gegen die Ladungssicherungs-Vorschriften sein. Kommt der Baum nämlich beim Anfahren, Bremsen oder in der Kurve ins Rutschen, kann er zu einer erheblichen Unfallgefahr werden. Als Folge sind Geldbußen sowie Punkte in Flensburg möglich.

Wichtig: Der Baum darf die Sicht des Fahrers nicht behindern und muss fest verzurrt sein. Am besten geschieht das an einem Trägersystem oder einer Dachreling mit der Spitze nach hinten, fest in ein Netz eingewickelt. Auch für den Transport von Christbäumen gelten die Vorschriften der Ladungssicherung. Also muss der Fahrer die Ladung so sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung nicht verrutscht, umfällt oder hin- und herrollt.

Wenn der Baum mehr als einen Meter nach hinten überhängt, muss er mit einer 30 x 30 cm großen roten Fahne markiert werden, bei Dunkelheit sogar mit einer roten Lampe. Das gilt auch, wenn die Tanne aus der Heckklappe eines Kombis herausragt. Nach vorn darf der Baum höchstens 50 cm überstehen. Falls die Polizei bei einer Kontrolle falsche oder mangelhafte Ladungssicherung feststellt, kann sie ein Verwarnungsgeld verhängen. Ein Unfall wegen schlecht gesicherter Ladung kann sogar eine Anzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.