Auch wenn es in Deutschland keine verbindliche Winterreifenpflicht gibt, sollten Autofahrer in der kalten Jahreszeit auf ihre Bereifung achten. Denn die Straßenverkehrsordnung fordert, dass "die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Der Gesetzgeber hat das mittlerweile konkretisiert: Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit dem Pkw unterwegs ist, muss Winterreifen aufgezogen haben.

Beim Kauf genügt es, auf die Bezeichnung M+S oder ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Zugelassen sind auch sogenannte Allwetter- oder Ganzjahresreifen. Wer die Regel missachtet, riskiert nicht nur Punkte und ein Bußgeld in Flensburg. Kommt es zum Unfall, kann mangelhafte Bereifung auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen. Das gilt besonders dann, wenn sich der Unfall nach mehreren Wochen mit Eis und Schnee ereignet. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen.

Auch beim Geschädigten kann falsche Bereifung zum Problem werden, wenn die fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war. In diesem Fall muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt den Schaden nicht komplett.