Der Diebstahl von Kfz-Kennzeichen ist keine Seltenheit. Doch was muss der Fahrzeughalter beachten, wenn es ihn trifft? Wichtig: Ein Auto ohne Kennzeichen darf nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Der Diebstahl sollte sofort der zuständigen Polizeiwache mitgeteilt werden. Denn nur mit einer polizeilichen Verlusterklärung ist der Halter vor Folgen durch den Missbrauch des Nummernschildes geschützt. Danach ist die Kfz-Versicherung zu informieren, damit diese nicht für die Folgeschäden aufkommt, die von den Dieben verursacht werden. Mit der Verlusterklärung, dem Personalausweis und der letzten HU-Bescheinigung geht es dann zur Zulassungsstelle. Hier erhält der Halter eine neue Kennzeichenkombination und neue Fahrzeugpapiere. Danach können neue Schilder erworben werden, meist befinden sich Schildermacher in der Nähe von Zulassungsstellen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich gegen einen Verlust oder Diebstahl abzusichern.