Ein Gerichtsurteil verbietet den Versicherern die tarifliche Ungleichbehandlung

Ab dem 21. Dezember dieses Jahres zahlen viele Frauen mehr für ihre Kfz-Versicherung als zuvor. Das ist die Konsequenz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Es besagt, dass Männer und Frauen in den Versicherungstarifen gleichzustellen sind. Damit sind die Versicherer verpflichtet, ihre Klauseln entsprechend anzupassen.

Bis jetzt waren Frauen bei den Tarifen aufgrund ihrer geringeren Unfallrate niedriger eingestuft als Männer. Laut dem Statistischen Bundesamt sind Männer mit einer Quote von 61 Prozent deutlich öfter an Unfällen beteiligt als weibliche Pkw-Nutzer. Und mit 57 Prozent sind die Männer auch öfter der Unfallverursacher als die Frauen. Einzig Autofahrerinnen ab 55 Jahren tragen öfter zu Unfällen bei als der Schnitt. Doch der Anteil an Frauen, die in Unfälle verwickelt werden, ist in den vergangenen Jahren insgesamt deutlich angestiegen, was aber an dem erhöhten Verkehrsaufkommen liegen kann.

Der tariflichen Ungleichbehandlung hat das Gerichtsurteil nun einen Riegel vorgeschoben. Damit müssen Frauen künftig die höhere Unfallquote ihrer männlichen Kollegen mittragen. Autofahrerinnen, die einen neuen Kfz-Versicherungsvertrag anstreben, sollten die Police noch vor dem Stichtag abschließen, da bis dahin noch die bisherige Prämien-Regelung gilt. Für Männer hingegen gilt: Wer bis nach dem Stichtag wartet, soll Geld bei den Prämien der Kfz-Versicherung sparen können. Zu den genauen Tarifen geben die Versicherungsunternehmen noch keine Auskünfte.