Es besteht kein generelles Verbot, beim Radfahren Musik zu hören. Selbst mit Kopfhörern ist das laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) erlaubt. "Entscheidend dabei ist die Lautstärke", sagt Rechtsexperte Roland Huhn. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass das Gehör nicht durch Geräte "beeinträchtigt" werden darf. Ab wann das der Fall ist, ist Auslegungssache. So hat auch das Oberlandesgericht Köln geurteilt. Überhört der Radler aber andere Verkehrsteilnehmer oder gar die Polizei, ist ein Bußgeld von zehn Euro fällig.