Eine Rettungsgasse im Stau auf mehrspurigen Straßen freizuhalten ist in Deutschland schon lange Pflicht. Dies gilt inzwischen auch für Österreich, die Schweiz, Slowenien und Tschechien. Eine Missachtung der Vorschrift kann teuer werden. Wer sich in Österreich nicht daran hält, kann seine Reisekasse um bis zu 726 Euro schmälern. Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen kostet bis zu 2180 Euro.

Die einzelnen Länder handhaben die Rettungsgasse in Details unterschiedlich. In Deutschland gilt Folgendes: Bildet sich auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen ein Stau, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Die freie Gasse für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen ist zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich so weit links wie möglich einordnen. Wer auf der rechten Spur steht, muss so weit nach rechts wie notwendig. Bei mehrspurigen Richtungsfahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Bei Nichteinhaltung drohen 20 Euro Strafe.

Wer in der Schweiz das Ende eines Staus auf einer Richtungsfahrbahn erreicht, sollte die Warnblinkanlage einschalten. Auch auf mehrspurigen Pisten muss in der Mitte eine Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben. Auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen wird die Rettungsgasse zwischen mittlerer und linker Fahrspur gebildet.