Gericht: Entzug der Fahrerlaubnis droht auch bei Alkoholvergehen ohne Fahrzeug

Wer einen Führerschein besitzt, sollte auch dann seinen Alkoholkonsum unter Kontrolle haben, wenn er nur zu Fuß unterwegs ist. Jedenfalls entzog die Verkehrsbehörde jetzt einem Mann seine Fahrerlaubnis, der im stark alkoholisierten Zustand zwar ohne sein Fahrzeug, aber randalierend auf einem öffentlichen Fest in Polizeigewahrsam genommen werden musste. Und das zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Mainz urteilte (Az.: 3 L 823/12).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, brachten die Rettungskräfte den Festgenommenen zunächst in ein Krankenhaus, wo bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von 3,0 Promille festgestellt wurde. Dabei trat er so aggressiv auf, dass ihn selbst in der Klinik noch Polizeibeamte bewachen mussten.

Als der Mann sich nach der Ausnüchterung später weigerte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, entzog ihm die Behörde seinen Führerschein. Und erhielt dafür die vorbehaltlose Zustimmung des Gerichts. "Der Betroffene ist zum Erreichen der Arbeitsstätte auf sein Auto angewiesen - womit zu befürchten ist, dass er in naher Zukunft alkoholisiert fahren wird", erklärt Rechtsanwältin Daniela Sämann den Richterspruch.

Es sei davon auszugehen, dass er das Führen von Kraftfahrzeugen und den Alkoholkonsum nicht sicher zu trennen vermag.