Wer bei voller Fahrt und am Steuer des Autos sitzend einen Handyanruf wegdrückt und das verbotene Gespräch so gar nicht erst annimmt, verstößt trotzdem gegen die geltenden Verkehrsbestimmungen und kann mit einer entsprechenden Geldbuße bedacht werden. So entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. III-1 RBs 39/12).

Laut Deutscher Anwaltshotline sollte der betroffene Autofahrer wegen "fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons bei der Fahrt" einen Betrag von 50 Euro zahlen. Er war beobachtet worden, wie er hinter dem Steuer seines fahrenden Wagens ein Handy hielt und auf diesem "mit dem Daumen drückte".

Was der Mann auch gar nicht bestritt. Allerdings könne in seinem Fall von einer verbotenen Benutzung des Handys keine Rede sein, weil er den Anruf wegdrückte und kein Gespräch geführt wurde. Das sah das Gericht anders. "Der juristische Begriff der Benutzung erfordert hier lediglich eine Handhabung, die einen klaren Bezug zu einer der Funktionen des Geräts hat", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer die geltende Rechtslage.

Die manuelle Aktivierung des Geräts, mit der ein Anruf abgewiesen und die Funkverbindung zu einem anderen Teilnehmer abgebrochen werden kann, hat laut Kölner Richterspruch einen direkten Bezug zu den typischen Funktionen eines Mobiltelefons. Sie ist deshalb ebenso eine verbotene Benutzung wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten bei laufendem Motor.