Bei dichtem Nebel reicht es nicht, das - in Neuwagen inzwischen vorgeschriebene - Tagfahrlicht einzuschalten. Autofahrer müssen dann auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Der Auto Club Europa weist darauf hin, dass das automatische Tagfahrlicht nur Leuchten an der Fahrzeugfront, nicht aber die Rücklichter aktiviert. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Autofahrer ihre Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen. Die Grundregel lautet: Kann die Fahrbahn nicht weiter als 50 Meter überblickt werden, darf der Halter nicht schneller als 50 km/h fahren - "wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist". Erst wenn eine Sichtweite von 50 Metern unterschritten wird, darf man die Nebelschlussleuchte anschalten. Ein Überholverbot gilt in solchen Fällen für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.