Obwohl es für das Benutzen eines Mofas eigentlich gar keiner Erlaubnis bedarf, hat die Verkehrsbehörde in Mainz einem Mann dort das Führen seines motorisierten Zweirads im öffentlichen Straßenverkehr "wegen Ungeeignetheit" gänzlich untersagt. Und das zu recht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Mainz entschied (Az. 3 K 718/11).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatten die Ordnungshüter den Betroffenen schon länger im Visier. Nicht nur, dass der an seinem Mofa die weithin sichtbare Aufschrift "Ich fahre so, um Sie zu nerven" angebracht hatte. Entsprechend verhielt er sich auch und behinderte den übrigen Verkehr, wo er nur konnte. Weshalb er schon mehrfach wegen Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung verurteilt wurde.

Weil all die Bestrafungen bei dem Mann aber nicht fruchteten, wurde ein medizinisch-psychologisches Gutachten angefordert. Als er darauf nicht reagierte, zogen die Beamten die Notbremse und untersagten der erklärten Mofa-Nervensäge endgültig die weitere Nutzung des für Volljährige normalerweise erlaubnisfreien Fahrzeugs.

Eine nach Auffassung des Gerichts nicht unverhältnismäßige Entscheidung. "Schließlich begeht der Mofa-Fahrer seine Straftaten schon seit Jahren nach demselben Muster und behindert durch gezieltes Verhalten den Verkehr - mit der entsprechenden Gefährdung für diesen", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer. Womit dem Mann offenbar jegliche Eignung zum Führen eines Mofas fehlt.