Bundesregierung denkt über eine Änderung der Mindestprofiltiefe nach

Seit dem vergangenen Winter schreibt eine Verordnung vor, dass "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" ein Kraftfahrzeug nur mit Winter- oder Allwetterreifen unterwegs sein darf. Diese Regelung gilt auch für Motorräder und Roller. Als Winterreifen zugelassen sind laut Verordnung alle Reifen mit M+S-Symbol (für "Matsch" und "Schnee"). Mit den falschen Pneus droht ein Bußgeld von mindestens 40 Euro, das sich auf 80 Euro erhöht, wenn andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich behindert werden.

Auch wer Winterreifen besitzt, die älter als sechs Jahre sind, sollte an eine Neuanschaffung denken. Reifengummi altert selbst dann, wenn der Pneu wenig oder gar nicht gefahren wird. Gebrauchte Reifen sollten noch mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben, um fahrsicher zu sein. Aus gutem Grund: Ein Winterreifenprofil besteht hauptsächlich aus Lamellen. "Je kürzer die Lamellen werden, desto weniger flexibel sind sie - mit schlechten Auswirkungen auf den Grip", erläutert Reifenexperte Michael Staude vom TÜV Süd.

Die Bundesregierung denkt nach Auskunft des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) derzeit über eine Änderung der Winterreifenverordnung nach. Es soll für Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern statt den bisher gültigen 1,6 Millimetern Vorschrift werden. Das könnte Konsequenzen haben: Tritt eine solche Regelung noch in diesem Winter in Kraft, ist mit zusätzlichen Lieferengpässen zu rechnen, weil viele Autobesitzer sich neu eindecken müssten.