Auf deutschen Straßen sind zurzeit rund 1 740 000 Kraftfahrzeuge mit saisonalem Kennzeichen unterwegs. Das Gros davon geht im Oktober oder November in den "Winterschlaf". Wichtig dabei: Saisonal angemeldete Fahrzeuge sollten immer mehr als sechs Monate zugelassen sein, denn nur dann wird der Versicherungsnehmer bei Schadenfreiheit besser eingestuft und kann von höheren Rabatten profitieren. Ein Kfz mit Saisonkennzeichen darf zudem nicht am Straßenrand überwintern, sondern ausschließlich in oder auf einem sogenannten "befriedeten Bereich".

Autofahrer sollten auch leichte Eisschichten auf der Scheibe nicht mit den Scheibenwischern entfernen. Schon wenige Bewegungen können die Wischkante zerstören, warnt der TÜV Süd. Schlecht für den Wischer seien auch Blätter und Baumnadeln unter dem Gummi.

Ab November 2012 wird in der EU das standardisierte Reifenlabel eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen für alle Pkw-Reifen sowie Leicht-Lkw- und Lkw-Reifen, die ab dem 1. Juli 2012 produziert werden, beim Verkauf die Informationen zu den Produkteigenschaften Rollwiderstand, Nässehaftung und Vorbeifahrgeräusch vorliegen. Alle Reifen werden mit Aufklebern versehen, die durch Buchstaben von A bis G und den Farben Grün bis Rot den Verbraucher über die geforderten Kriterien informieren sollen.