Richtlinien zur Erteilung des H-Kennzeichens werden vom Verkehrsministerium verschärft

Oldtimer müssen künftig technisch und optisch besser in Schuss sein als bisher, um das steuerbegünstigte H-Kennzeichen zu bekommen. Der Buchstabe H auf dem Nummernschild kennzeichnet das Fahrzeug als historisch, und es wird somit pauschal besteuert.

Für Pkw werden jährlich beispielsweise 191 Euro fällig. Reichte bislang beim Erhaltungszustand historischer Fahrzeuge die Note 3 aus, schreibt eine neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums die Zustandsnote 2 oder besser vor. Note 2 bedeutet, dass ein Oldtimer leichte Gebrauchsspuren haben darf, aber technisch mängelfrei sein muss. Die Note 3 gibt es für Fahrzeuge mit leichten Mängeln und Alltagsspuren, solange sie gebrauchsfertig und rostfrei sind, erläutert Experte Thomas Caasmann von der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).

Voraussetzung für ein H-Kennzeichen bleibt ein amtliches Oldtimergutachten. Dieses Dokument stellen Sachverständige von Prüforganisationen wie GTÜ, TÜV, Dekra oder KÜS für erhaltenswerte Klassiker aus. Dafür muss nicht nur der Pflegezustand stimmen, erklärt Caasmann. Die Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen. Außerdem darf der Oldie nicht durch modernes Tuning verbastelt sein. Das Fahrzeug muss außerdem weiterhin laut Definition vorwiegend zur "Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes" eingesetzt werden.

Dezente Umbauten sind nach der neuen Richtlinie zulässig, solange dafür zeitgenössische Teile verwendet werden und das Originalfahrzeug gut wiederzuerkennen ist. Bisher mussten Oldtimer-Besitzer für ein H-Kennzeichen nachweisen, dass Änderungen im ersten Jahrzehnt nach Erstzulassung oder Produktionsdatum des Fahrzeugs vorgenommen wurden.