Um eine fragwürdige Attraktion reicher ist die Fahrrad-Welt. Buchstäblich "voll" im Trend liegt zurzeit das "Bierbike". Das sind per kollektivem Pedaltritt der Passagiere betriebene und von einem (hoffentlich) nüchternen Fahrer gelenkte Spaßmobile. Sie bieten ganzen Partygesellschaften Platz. Das Bier zum Selberzapfen kommt vom mitgeführten Fass.

Seit seinem ersten Auftreten in den deutschen Großstädten spaltet das bis zu zwei Tonnen schwere und fünf Meter lange XXL-Fahrrad auf vier Rädern die Gemüter in zwei Lager: Partyhungrige und trinkfreudige Bierbike-Freunde sowie entschiedene Gegner des fremdgesteuerten Trinkgelages, bei dem "bis zu 16 angeschickerte Spaßvögel mit 20 Litern Bier bei Stimmungsmusik um einen rollenden Tresen sitzen und sich mit höchstens zehn Kilometern in der Stunde lärmend durch die Stadt quälen", wie der "Spiegel" süffisant schreibt. Angeblich sind solche rollenden Theken inzwischen in 36 deutschen Städten unterwegs.

Doch vielen Anwohnern und Fahrradfreunden sind die Gefährte wegen ihrer Lärmentwicklung und aufgrund von Sicherheitsbedenken ein Dorn im Auge. Auch im sozialen Netzwerk Facebook formiert sich der Widerstand. Unter dem Motto "holt euch die Straßen zurück" haben sich Gegner in der über 600-köpfigen Gruppe "Youth against Bierbikes" zusammengeschlossen. Die Kernforderung ist klar und deutlich: "Die Welt schreit nach der Vernichtung dieser Dorfdeppenschaukeln." Ein anderer Internetnutzer meldet Sicherheitsbedenken an. Er meint: "Da fahren zehn total betrunkene Vollpfosten so ein Riesending mit zwei Trommelbremsen durch Deutschlands Innenstädte, aber wenn du einen falschen Auspuff unter dem Auto hast, bist du gleich ein Schwerverbrecher."

Inzwischen haben die Stadtverwaltungen von München und Düsseldorf die bierseligen Fortbewegungsmittel verboten. Seither liegen sie im juristischen Dauer-Clinch mit den Betreibergesellschaften. Juristen und Verwaltungsmitarbeiter ringen angestrengt um eine Definition des Vehikels "Bierbike". Gerichte und Stadtverwaltungen beschäftigt beim Tauziehen um das Verbot des Partygefährts jetzt allen Ernstes die Frage, ob dabei der "Personentransport im Vordergrund" stehe oder ob es sich nicht eher um einen "nicht ortsgebundenen Selbstbedienungsausschank" handle. Dafür bräuchte man nämlich eine Sondergenehmigung.

Dass die Fahrt mit dem vierrädrigen Spaßmobil in der Tat nicht nur lustig ist, zeigt ein Beispiel aus Köln. Dort ist kürzlich ein vermutlich nicht mehr ganz nüchterner Bierbike-Passagier locker vom Hocker des mobilen Tresens gerutscht, um kurz pinkeln zu gehen. Und wurde prompt von einem VW Golf angefahren.