Polizei versucht manchmal, die Bußgelder mithilfe von Kreditinstituten einzutreiben

Nach der Rückkehr aus dem Urlaub flattert mitunter Post italienischer Kommunen ins Haus: ein mittlerweile auch hierzulande vollstreckbarer Bußgeldbescheid. Zumindest erweckt das Schreiben einen solchen Anschein. Laut dem Auto Club Europa (ACE) wird der Fahrzeughalter unter Verweis auf entsprechende Paragrafen und Behörden sowie in bestem Deutsch auf ein mutmaßliches Verkehrsdelikt in Italien hingewiesen. Das Bußgeld samt Verfahrenskosten wird durch einen Kasten hervorgehoben, eine Zahlungsfrist mahnt zur schnellen Begleichung.

Aus Angst wird mancher Betroffene rasch die Gebühr überweisen. Mitunter ist dies aber unnötig. Im Kleingedruckten findet sich oftmals nämlich der Hinweis, dass ein Kreditunternehmen von der Polizei mit dem Eintreiben des Geldes beauftragt sei, und dass "die Zahlungsaufforderung noch keine amtliche Zustellung (Protokollbescheid) darstellt und es im Ermessen des Empfängers liegt, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte".

Offenbar geht es also gar nicht um ein reguläres Bußgeld und ein Gren-zen überschreitendes Vollstreckungsverfahren gemäß EU-Vereinbarung, sondern laut ACE um die möglichst schnelle und problemlose Eintreibung von Geldstrafen durch ein Kreditunternehmen. Der ACE vermutet, dass mittels dieser Methode der im Einzelfall aufwendige Rechtsweg eines formellen Vollstreckungsersuchens unterlaufen werden soll. Betroffene sollten sich deshalb einen Rechtsbeistand suchen und keinesfalls schon überweisen.