Wer seinem Arbeitgeber ein Fremdverschulden mit Fahrerflucht vortäuscht, um einen selbst fahrlässig verursachten Unfall mit dem Dienstfahrzeug zu verschleiern, muss mit sofortiger Entlassung rechnen, wenn die Wahrheit herauskommt. Eine fristlose Kündigung ist dann selbst bei langjähriger Betriebszugehörigkeit des Betroffenen rechtens. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Sachsen im Fall eines 33-jährigen Anlagenmonteurs entschieden (Az.: 1 Sa 749/10).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, bremste der Mann am Steuer seines Dienstwagens nicht rechtzeitig und fuhr auf ein an einer roten Ampel stehendes Fahrzeug auf. An dem fremden Auto entstand kein Schaden, so dass dessen Fahrer auf eine Unfallaufnahme verzichtete. Um aber den eigenen Schaden von ca. 1500 Euro am Firmenauto zu kaschieren, erzählte der Monteur später seinem Vorgesetzten, er und sein mitfahrender Kollege hätten den auf dem Bürgersteig geparkten Wagen lädiert vorgefunden, nachdem sie zum Unfallzeitpunkt gar nicht im Auto gewesen seien. Der offenbar fahrerflüchtige Schadensverursacher sei ihnen deshalb auch nicht bekannt.

Ein Lügengebäude auf wackligen Beinen, das nicht lange halten konnte und durch die anschließende wahrheitsgemäße Darstellung des Beifahrers tatsächlich zusammenbrach. Woraufhin das Firmenmanagement dem schon zuvor mehrfach wegen seiner verkehrswidrigen Fahrweise abgemahnten Monteur fristlos kündigte.