Wer sich mit seinem Pkw im Rückwärtsgang in den fließenden Verkehr einordnet, hat stets besondere Sorgfalt walten zu lassen und jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Er trägt die Hauptverantwortung, wenn es dabei zu einem Zusammenstoß kommt. Darauf hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf bestanden (Az. I-1 U 149/10).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatten die auf der Straße fahrenden Autos angehalten, um dem Ausparker das Zurücksetzen aus der Parkbucht zu ermöglichen. Ein Opel-Fahrer aber, der den Grund für den verkehrsbedingten Halt vor ihm offenbar nicht mitbekommen hatte, fuhr links an der stehenden Fahrzeugkolonne vorbei und kollidierte mit dem just in diesem Moment rückwärts ausparkenden Wagen. Der wollte jetzt dem Opel-Fahrer die Hauptschuld zuschieben. Das sah das Gericht in der Verhandlung allerdings anders. Ursächlich für den Unfall sei die Verletzung der Sorgfaltspflicht gewesen. Hätte er während seiner Rückwärtsfahrt den Raum seitlich und hinter sich ausreichend beobachtet, wäre der Zusammenstoß nämlich vermeidbar gewesen. Somit hat er die überwiegende Schuld an dem Unfall.

Dass laut Urteil aber auch der Opel-Fahrer für ein Drittel des Schadens zur Kasse gebeten wurde, hängt mit dessen Betriebsgefahr zusammen. Während des Unfalls war sie durch das Überfahren einer Trennlinie auf der Straße und das Überholen der Fahrzeugkolonne als erhöht anzusehen.