Kleine Klappe, großes Risiko: Vorsicht ist beim Briefkasten-Service geboten, den manche Autowerkstätten anbieten. Den nutzen oft Kunden, die ihr Fahrzeug nicht während der Geschäftszeiten zur Inspektion oder Reparatur bringen können. Sie fahren den Wagen abends oder nachts auf den Hof der Werkstatt und werfen Schlüssel und Kfz-Schein in den Briefkasten. Ist dieser frei zugänglich, kann ein Dieb die Schlüssel zu den abgestellten Fahrzeugen leicht finden. Inzwischen haben sich ganze Banden auf diese Form von "Autoklau leicht gemacht" spezialisiert.

Dem Kunden droht in diesem Fall ein böses Erwachen: Wird der Wagen gestohlen, kann der Versicherer die Leistung verweigern und dem Fahrzeughalter fahrlässiges Verhalten vorwerfen. Unter Umständen kann aber auch das Autohaus haftbar gemacht werden, wenn der Betrieb seine Obhuts- und Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt, wie das Landgericht Bonn entschieden hat. In dem konkreten Fall hatten Diebe den Fahrzeugschlüssel aus einem Außenbriefkasten der Werkstatt gefingert, in dem die Klägerin den Schlüssel nach Absprache mit einem Werkstattmitarbeiter deponiert hatte. Für den Schaden muss das Autohaus aufkommen ( LG Bonn Az. 13 O 196/07).

Anders verhält es sich nach einschlägiger Rechtsprechung nur dann, wenn der Schlüssel in einem stabilen Briefkasten in der Hauswand oder Werkstatttür hinterlegt werden kann, wie ihn auch Geldinstitute als Nachtbriefkasten nutzen.