Bundesregierung will damit Betrugsversuche und Manipulationen verhindern. Gebärden-Dolmetscher für Gehörlose bleiben wie bisher zugelassen

Wer hierzulande die theoretische Führerschein-Prüfung ablegt, darf laut dem Auto- und Reiseclub Deutschland nicht mehr seinen eigenen Dolmetscher mitbringen. Die Theorieprüfung ist laut einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts ausschließlich in deutscher oder einer der anderen elf offiziell akzeptierten Sprachen abzulegen (Az.: 11 L 142.11).

Im verhandelten Antrag wollte ein Prüfling den Test in seiner tamilischen Muttersprache ablegen. Das Gericht verneinte ein solches Begehren, da vom Gesetzgeber lediglich elf Fremdsprachen akzeptiert sind (Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch). Bis Ende vergangenen Jahres konnten fremdsprachige Anwärter in die Theorieprüfung auf eigene Kosten einen Dolmetscher mitbringen, der beim Übersetzen der Fragen behilflich war.

In einer Antwort auf eine schriftliche Parlamentarieranfrage erklärte die Bundesregierung, dass die Prüfung mit Übersetzer einem "erheblich höheren Betrugsrisiko unterliegt und zunehmend Manipulationen auftraten". In der Praxis war schwer zu kontrollieren, ob die Lösungsantworten vom Dolmetscher oder vom Prüfling kamen.

Zugelassen bleiben wie bisher Gebärden-Dolmetscher für Gehörlose. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, sieht die Fahrerlaubnis-Verordnung die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache über Kopfhörer vor.