Auch bei heißen Temperaturen sollten Motorradfahrer auf ausreichende Schutzkleidung achten. Andernfalls müssen sie selbst bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit einer Kürzung ihrer Ansprüche wegen Mitverschuldens rechnen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Brandenburg hervor (Az.: 12 U 29/09// DAR 2009,649).

Auslöser für den Prozess war eine schwere Kollision zwischen einem Autofahrer und einem Motorrad. Unstrittig traf den Biker keine Schuld an dem Unfall. Der Zweiradfahrer forderte ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro sowie eine Rente von monatlich 250 Euro. Das Landgericht und das Oberlandesgericht hielten dagegen 14 000 Euro für ausreichend.

Der Zweiradfahrer hatte umfassende Verletzungen erlitten, die operativ versorgt werden mussten. Nach Ansicht der Richter wären diese Verletzungen nicht oder zumindest nicht so schwer eingetreten, wenn er Motorradschutzkleidung statt lediglich einer Stoffhose getragen hätte. Die Richter wiesen darauf hin, dass bei Motorradunfällen besonders die Beine betroffen sind.

Zwar gebe es noch keine gesetzliche Regelung, Motorradschutzkleidung zu tragen. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht sei aber normale Bekleidung unverantwortlich. Deshalb käme in solchen Fällen ein deutliches Mitverschulden zum Tragen. Seine Bewertung dehnte das Gericht ausdrücklich auch auf hubraumschwächere Maschinen aus.