Weist ein Mietfahrzeug bereits zahlreiche Vorschäden auf, dann sollte der Autovermieter diese ausführlich dokumentieren, bevor er das Auto einem weiteren Kunden zur Verfügung stellt. Unterlässt er das und kann später deswegen nicht zweifelsfrei beweisen, dass weitere Schäden tatsächlich erst in dem Zeitraum entstanden sind, in welchem der neue Kunde das betreffende Fahrzeug gemietet hatte, bleibt das Autounternehmen auf den Reparaturkosten sitzen. Das hat jetzt das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschieden (Az. 531 C 113/10).

Laut Deutscher Anwaltshotline ging es in der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Reparaturkosten für das beschädigte Heck eines Miet-Lkw in Höhe von 1327 Euro, für die der Autovermieter die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 750 Euro zurückverlangte. Begründung: Der Heckschaden sei bei der Übergabe des Transporters an den betroffenen Kunden noch nicht vorhanden gewesen.

Was der allerdings bestritt. Ohnehin habe das Fahrzeug eine ganze Reihe von Vorschäden gehabt, wobei ihm als Kunden weder eine Kopie des Mietvertrags noch eine entsprechende Dokumentation übergeben worden sei. Die der Gerichtsakte beiliegende, ausgedruckte Liste mit sechs solchen Altschäden, unter denen die umstrittene Delle am Heck sogar fehlte, habe er erstmals vor Gericht zu sehen bekommen. Dieses Dokument sei für ihn damit ohne Beweiswert. Eine Einschätzung, der sich das Gericht anschloss.