Die Tagfahrlichtpflicht, die in den kommenden Tagen in Kraft tritt, gilt nur für neue Pkw, die erstmals zum Händler rollen. Demnach müssen sich weder Fahrzeughalter noch Neuwagenkäufer Gedanken über eine Nachrüstung machen. Wer aus Sicherheitsgründen dennoch Hand an die eigene Lichtanlage legen möchte, sollte sich an ein paar Regeln halten.

Der Abstand der Leuchten vom Boden muss zwischen 250 Millimeter und 1500 Millimeter betragen. Die bisherige EU-Richtlinie, nach der der Außenrand der Leuchtfläche maximal 400 Millimeter vom Außenrand des Fahrzeugs entfernt sein muss, wurde ersatzlos gestrichen. Der Nachrüstsatz muss über die erforderlichen Prüfzeichen verfügen, andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug. Die Nachrüstung selbst muss nach Angaben des TÜV Süd nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Dennoch sollte man nur dann das Tagfahrlicht selbst einbauen, wenn man sich mit der Elektrik auch wirklich auskennt. Denn im schlimmsten Fall können die falsch installierten Lampen einen Kurzschluss im Bordnetz verursachen, erklärt TÜV-Experte Frank Benz.

Universelle Einbausätze sind oftmals ausschließlich als Tagfahrlicht und nicht als Positionslicht zugelassen. Dann dürfen sie nicht zusammen mit dem Hauptscheinwerfer eingeschaltet werden, müssen also nachts ausbleiben. Auch sollte vor dem Kauf geprüft werden, ob Bauform und Bautiefe zum jeweiligen Fahrzeug passen.