Seit Anfang Januar dürfen Pkw-Caravan-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren - die ursprünglich befristete Regelung gilt jetzt auf Dauer. Damit wird den gleichbleibend niedrigen Unfallzahlen Rechnung getragen. Die Wohnanhängergespanne dürfen Tempo 100 fahren, wenn das Zugfahrzeug über ABS verfügt und dessen zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Zudem müssen die Reifen des Hängers mindestens den Geschwindigkeitsindex "L" für 120 km/h tragen und dürfen nicht älter sein als sechs Jahre. Außerdem muss der Anhänger hydraulische Stoßdämpfer aufweisen und eine Stabilisierungsvorrichtung haben. Alternativ reicht auch ein elektronisches Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb beim Zugfahrzeug. Caravans, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können nachgerüstet werden. Nach einer Abnahme des Gespanns trägt die Zulassungsstelle die Erlaubnis für den Tempo-100-Betrieb in die Fahrzeugpapiere ein.